>> [Klickpfad - Breadcrumb - Aktuelle Position]
>> [Seiteninhalt]
Städtebauförderung
Die Stadt Görlitz gewährt auf Antrag Eigentümern Zuschüsse zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung ihrer Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Gebäude muss in einem Sanierungs- oder Fördergebiet liegen
- Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
- Städtebaufördermittel und Eigenmittel der Gemeinde müssen zur Verfügung stehen
Was kann gefördert werden
- Instandsetzung von Dach und Fassade sowie Außenanlagen
- Umfassende Modernisierung und Instandsetzung im Ausnahmefall
- Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden
- Abbruch von Hof- und Nebengebäuden
Zuwendungshöhe
- bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Instandsetzung der äußeren Gebäudehülle
- bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei umfassender Modernisierung
- bis zu 100% der Ausgaben bei Sicherungsmaßnahmen
- bis zu 100 % der Abbruchkosten
Über die Förderhöhe wird im Einzelfall nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen entschieden.