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Taxiservice in Görlitz

Taxis sind ein wichtiger Bestandteil des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) und ergänzen den Linienverkehr mit Bus und Bahn. 

Taxihotline 

Tel.: +49 3581 400 800
 E-Mail: taxifunk.goerlitz@t-online.de   

Taxistandorte 

Bahnhofsvorplatz, Marienplatz und in den einzelnen Stadtteilen 

Hotline für Hinweise, Anfragen und Beschwerden zum Taxiverkehr 

Landratsamt Görlitz
 Straßenverkehrsamt
 Tel.: +49  35 83 / 72 26 00
 Fax: +49  35 83 / 54 03 26 00

Als Beförderungsentgelt im Pflichtfahrbereich sind festgesetzt:

 ·      Fortschaltpreis 

o        alle Tarifstufen 0,10 EUR 

       Tarifstufe I werktags 5.00 - 21.00 Uhr 

o        Grundpreis 2,50 EUR 

o        Kilometerpreis 

        1.-2. Kilometer 2,00 EUR 

       ab 3. Kilometer 1,40 EUR 

      Tarifstufe II Werktags 21.00 - 5.00 Uhr Sonn- und Feiertage 

o        Grundpreis 3,50 EUR 

o        Kilometerpreis 

       1.-2. Kilometer 2,00 EUR 

        ab 3. Kilometer 1,50 EUR 

     Tarifstufe III (Stadt Görlitz) werktags 5.00 - 21.00 Uhr bei Bestellung 

o        Grundpreis 3,50 EUR 

o        Kilometerpreis 

         1.-2. Kilometer 2,00 EUR 

        ab 3. Kilometer 1,40 EUR 

o        Bei Normalfahrten gilt Tarifstufe I 

          Tarifstufe IV (Stadt Görlitz) werktags 21.00 - 5.00 Uhr Sonn- und Feiertage 

o        Grundpreis bei Bestellung 4,50 EUR 

o        Kilometerpreis 

       1.-2. Kilometer 2,00 EUR 

        ab 3. Kilometer 1,50 EUR 

o        Bei Normalfahrten gilt Tarifstufe II 

        Zuschläge 

o        Anfahrtsgebühr * 

         bis 10 Kilometer 4,00 EUR 

         ab 10 Kilometer 4,00 EUR 

o        bei der Bestellung eines Kleinbusses oder ab der 5. Person oder eines Fahrzeuges mit rollstuhlgerechter Ausstattung 4,00 EUR ** 

* Anfahrtsgebühr

Fahrten, innerhalb der Betriebssitzgemeinde (Ortsfahrt) - Anfahrt zum Bestellungsort ist frei. Fahrten, innerhalb des Pflichtfahrbereiches (Zielfahrt) - Anfahrt zum Bestellungsort ist zu berechnen. Führt die Fahrt in die Betriebssitzgemeinde zurück, fällt keine Anfahrtsgebühr an. Soweit in Anlage 1 Ortsteile genannt werden, gelten diese für die Berechnung der Anfahrtsgebühr als selbstständige Betriebssitzgemeinde. Gemeindezusammenschlüsse und Eingemeindungen nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung lassen die Berechnung der Anfahrtsgebühr unberührt. 

** Zuschlag: der Zuschlag ist nur einmal zu berechnen

Hintergrundinformationen

Den Verkehr mit Taxis in der Stadt Görlitz regeln die Taxiordnung und die Taxitarifordnung. Während in der Taxiordnung die Rechte und Pflichten der Taxifahrer sowie deren Verhaltenscodex festgehalten sind, finden sich in der Taxitarifordnung die jeweiligen Beförderungsentgelte.  Diese festgesetzten Beförderungstarife gelten für die Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereiches.

Die Beförderungsentgelte sind Festpreise, die lt. Gesetz nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Ermäßigungen sind verboten und nichtig.

Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. In begründeten Einzelfällen kann der Fahrzeugführer eine Anzahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgelts vor Fahrtbeginn verlangen.

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxiverkehr ist in der Stadt Görlitz das Landratsamt Görlitz, Straßenverkehrsamt, das die Einhaltung der Taxiordnung und der Taxitarifordnung überwacht. Hinweise, Anfragen und Beschwerden zum Taxiverkehr nimmt das Amt unter der Tel.-Nr. Tel.: +49  35 83 / 72 26 00 entgegen. Bei Beschwerden ist es hilfreich, wenn die in der Heckscheibe des Taxis angebrachte Ordnungsnummer genannt werden kann, da durch diese eine eindeutige Identifizierung des Taxis möglich ist.


Link zu Taxiordnung und Tarifordnung

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