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Taxiservice in Görlitz

Taxis sind ein wichtiger Bestandteil des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) und ergänzen den Linienverkehr mit Bus und Bahn.

 

Taxihotline

Tel.: +49 3581 400800
E-Mail: taxifunk.goerlitz@t-online.de

Taxistandorte

Bahnhofsvorplatz, Marienplatz und in den einzelnen Stadtteilen

Hotline für Hinweise, Anfragen und Beschwerden zum Taxiverkehr

Stadtverwaltung Görlitz
Tiefbau- und Grünflächenamt
SG Straßenverkehrsbehörde
Tel.: +49 3581 67-2131
Fax: +49 3581 67-2132

Zusammensetzung des Beförderungentgelts

Grundpreis  
Grundpreis 2,50 €
Fortschaltpreis 0,10 €
2. Kilometerpreis  
Tarifstufe 1: werktags 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr  
1. Kilometer 1,80 €
2. bis 3 Kilometer 1,40 €
ab dem 4. Kilometer 1,10 €
Tarifstufe 2: werktags 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig  
1. Kilometer 1,90 €
2. bis 3 Kilometer 1,50 €
ab dem 4. Kilometer 1,20 €
3. Zeitpreis  
Wartezeit (pro Stunde) 15,00 €
4. Zuschläge  
Mitnahme von Tieren (Blindenhunde kostenlos) 1,00 €
bei Bestellung eines Kleinbusses oder ab der 5. Zustiegsperson (Kleinbuszuschlag) 3,00 €

Hintergrundinformationen

Den Verkehr mit Taxis in der Stadt Görlitz regeln die Taxiordnung und die Taxitarifordnung. Während in der Taxiordnung die Rechte und Pflichten der Taxifahrer sowie deren Verhaltenscodex festgehalten sind, finden sich in der Taxitarifordnung die jeweiligen Beförderungsentgelte.  Diese festgesetzten Beförderungstarife gelten für die Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes, dass das gesamte Territorium der Stadt Görlitz mit den Ortsteilen umfasst.

Die Beförderungsentgelte sind Festpreise, die lt. Gesetz nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Ermäßigungen sind verboten und nichtig.

Der Taxitarif setzt sich aus dem Grund-, dem Kilometer-, dem Zeitpreis und den Zuschlägen zusammen. Im Grundpreis werden im Wesentlichen die festen Kosten wie z.B. TÜV-und Eichgebühren, Versicherungen, Steuern sowie Abschreibungen abgedeckt. über den Kilometer- und den Zeitpreis, der die verkehrs- bzw. personenbedingten Wartezeiten berücksichtigt, sollen insbesondere die variablen Kosten, wie der Kraftstoffverbrauch sowie die Reifen- und Werkstattkosten des Taxieinsatzes abgedeckt werden. Der Kilometerpreis sieht für eine bestimmte Fahrstrecke ein festes Entgelt vor. Auf den Zeitpreis wird automatisch umgeschaltet, wenn die Geschwindigkeit unter 5 km/h sinkt (z.B. bei Verkehrsstockungen). Der Fortschaltpreis ist der Betrag, um den sich das auf dem Taxameter angezeigte Beförderungsgeld erhöht. Das Taxameter zählt also in Schritten von 0,10 Euro weiter. Dieser Takt ist technisch bedingt.

Sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt, hat der Fahrzeugführer den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen.

Die Taxis sind mit geeichten Fahrpreisanzeigern ausgestattet. Der Fahrpreisanzeiger wird nach Aufnahme des Gastes oder zur vereinbarten Bestellzeit eingestellt. Es besteht keine Verpflichtung, länger als 15 min auf einen Fahrgast zu warten. Der Fahrpreis muss auf dem Fahrpreisanzeiger ersichtlich sein. Der Fahrtantritt mit defektem Anzeiger ist untersagt.

Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Taxifahrer kann in begründeten Fällen eine Anzahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgeltes verlangen.

Kommt eine Fahrt aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, nicht zustande, ist das bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordene und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigte Entgelt zu begleichen.

Taxis müssen in einem sauberen, gepflegten und gelüfteten Zustand sein. Außerdem sind Taxiordnung und Taxitarifordnung in jedem Fahrzeug mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen. Verstöße können durch die Aufsichtsbehörde mit Geldbuße geahndet werden.

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxiverkehr ist in der Stadt Görlitz die Straßenverkehrsbehörde, die die Einhaltung der Taxiordnung und der Taxitarifordnung überwacht.

Hinweise, Anfragen und Beschwerden zum Taxiverkehr nimmt die Behörde unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 oder +49 3581 67-2132 entgegen. Bei Beschwerden ist es hilfreich, wenn die in der Heckscheibe des Taxis angebrachte Ordnungsnummer genannt werden kann, da durch diese eine eindeutige Identifizierung des Taxis möglich ist.