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Öffentliche Abstimmung über elektronische Reiseplaner eröffnet

Reisen durch Europa mit einem Klick planen: Die EU-Kommission hat eine öffentliche Abstimmung über zwölf elektronische Reiseplaner eröffnet. Bis zum 13. Januar können Bürger, Unternehmen, Organisationen darüber abstimmen, welche Angebote am besten geeignet sind, um ihre Reise quer durch Europa mit verschiedenen Verkehrsmitteln samt Umsteigeverbindungen zu planen. Die Kommission hatte zuvor dazu aufgerufen, Beispiele für Reiseplaner einzureichen und hatte fünfzig Vorschläge erhalten. Nur zwölf stehen zur Abstimmung, da nicht alle eingereichten Reiseplaner und Ideen die Anforderungen an die grenz- und verkehrsmittelübergreifende Benutzbarkeit erfüllten. Die beiden Gewinner werden zum nächsten ITS-Weltkongress nach Wien (22.‑26. Oktober 2012) eingeladen und am Kommissionstand vorgestellt.

Abstimmen können Sie auf Website

Opens external link in new windowhttp://ec.europa.eu/transport/its/multimodal-planners/index_de.htm

 

Kommission will Schengenraum stärken

Eine vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums soll zukünftig durch ein europäisches Verfahren geregelt werden. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) einen Vorschlag vorgelegt, wie in besonderen Krisensituationen eine befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen erfolgen kann. 

Nach der neuen Regelung soll  die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen bei vorhersehbaren Ereignissen wie zum Bespiel wichtigen Sportwettkämpfen auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen werden. Gründe für einen solchen Beschluss sind eine ernste Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit. An den betreffenden Grenzabschnitten könnten dann Kontrollen für einen verlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen - höchstens jedoch für insgesamt 6 Monate - erlaubt werden. Die Mitgliedstaaten könnten nach wie vor einseitig Grenzkontrollen wiedereinführen, wenn sie mit unvorhergesehenen Notfällen konfrontiert sind, allerdings für höchstens fünf Tage. Eine Verlängerung dieser Frist wäre nur im Wege eines EU-Beschlusses möglich. Der heutige Vorschlag sieht auch angekündigte und unangekündigte Besuche in den Mitgliedstaaten vor, um die Anwendung der Schengenregeln zu überprüfen. Er wird nun vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten diskutiert.  

Neue Webseite zu konsularischem Schutz bei Reisen

Krankheit, Krise, Katastrophe: Zu wenige EU-Bürger kennen ihr Recht auf konsularischen Schutz, wenn sie außerhalb der EU reisen oder wohnen. Das will die EU-Kommission ändern und hat dazu heute (Mittwoch) Vorschläge unterbreitet, wie die EU-Bürger, aber auch die Mitarbeiter in den Konsulaten besser informiert werden können.

Die EU-Kommission hat eine neue Webseite eingerichtet mit umfassenden Informationen darüber, welche Rechte die Bürger im Katastrophenfall aber auch bei Krankheit oder gestohlenem Pass genießen. Unter anderem listet sie die Adressen aller konsularischen oder diplomatischen Vertretungen in Nicht-EU-Staaten auf und informiert über Reisehinweise aus den Mitgliedstaaten. In Deutschland steht der Hinweis auf konsularischen Schutz bereits im Reisepass.

Website der Europäischen Kommission zum konsularischen Schutz:

http://ec.europa.eu/consularprotection

 

Klare Rechte für Reisende: EU startet Informationskampagne

Flug weg? Bahn zu spät? Reisende haben dank europäischer Regeln viele Rechte. Für eine bessere Information sorgt ab heute die neue europaweite Aufklärungskampagne der EU-Kommission. Poster an Flughäfen und Bahnhöfen, Infoblätter und eine neue Webseite sollen Klarheit schaffen. "Wir möchten, dass sie möglichst einfach verreisen können und dabei stets wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich bei Problemen wenden können", sagte Kommissions-Vizepräsident und Verkehrskommissar Siim Kallas.

Seit 2005 legen die EU-Fluggastrechte fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht. Wenn zum Beispiel der Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Im vergangenen Jahr hat die EU außerdem die Rechte der Bahnreisenden gestärkt. Bei großen Verspätungen müssen die Bahnen ihren Reisenden eine Entschädigung zahlen. Kommt beispielsweise der Zug 60 Minuten später an, muss das Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Außerdem garantieren die EU-Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Alle Rechte der Reisenden finden Sie unter

http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/index.html

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