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Versicherungsschutz auch bei Betrug: EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters gestärkt. Die Versicherung des Reiseunternehmens müsse den Reisepreis zurückerstatten und die Rückreise sicherstellen, auch wenn die Zahlungsunfähigkeit auf betrügerisches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen ist, entschied der EuGH.
Der so genannte Reisesicherungsschein, den Kunden vom Reiseunternehmen bei der Buchung erhalten müssen, gelte „unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit“, urteilten die Richter.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Versicherung HanseMerkur nicht zahlen wollen, weil der Anbieter Rhein Reisen „niemals die Absicht“ gehabt habe, die fragliche Reise tatsächlich zu veranstalten.
EU-Kommission veröffentlicht Gefahrstoffverzeichnis

Erstmals hat die EU-Kommission eine Liste mit gefährlichen Chemiestoffen veröffentlicht. In diesem Verzeichnis führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe auf, so dass potenziell gefährliche und die Gesundheit und die Umwelt schädigende Stoffe schnell herausgefiltert werden können.
Das Verzeichnis trägt Informationen aus mehr als drei Millionen Meldungen zu mehr als 100 000 Stoffen zusammen, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der Verordnung zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden. Die Einstufung ist für die sichere Verwendung chemischer Stoffe so wichtig, weil sie anzeigt, ob ein Stoff gefährlich ist und gesundheits- oder umweltschädlich sein kann.
Weitere Informationen unter
http://echa.europa.eu/de/web/guest/regulations/clp/cl-inventory
Für modernen Datenschutz: Kommission startet Reform
Mit einer umfassenden Datenschutzreform will die Europäische Kommission Bürger besser schützen und Unternehmen entlasten. Die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding stellte die Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie vor. Die Reform ist dringend nötig: Der technische Fortschritt und die Globalisierung haben die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert. Außerdem haben die 27 Mitgliedstaaten der EU die Vorschriften von 1995 unterschiedlich umgesetzt. Eine einheitliche Regelung soll daher jetzt der bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende bereiten und den Unternehmen auf diese Weise Einsparungen von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Zudem sollen das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste gestärkt und so dringend benötigte Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa gegeben werden.
Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (also dem EU-Ministerrat) zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.
EU-Kommission will Einkaufen im Internet erleichtern
Die EU-Kommission will den Internethandel in Europa bis 2015 verdoppeln und seinen Anteil am Bruttoinlandsprodukt von derzeit weniger als drei Prozent auf rund sechs Prozent erhöhen. In einem Aktionsplan schlägt die Kommission vor, wie sämtliche Hindernisse, die die Entwicklung der Internetwirtschaft in der EU bisher gebremst haben, beseitigt werden können. Die Verbraucher sollen mehr Rechtssicherheit erhalten, um ihr Vertrauen in den Onlinehandel zu stärken. Große Probleme beim Online Shoppen im EU-Binnenmarkt hätten die Verbraucher mit Lieferfristen, Zugang zu verlässlichen Informationen und dem ungenügenden Schutz, wenn etwas schief ginge. Die Kommission kündigte für dieses Jahr eine Konsultation zu Paketdiensten an und will für die Einrichtung von Webseiten sorgen, die den Preis- und Qualitätsvergleich von Waren erlauben, die im Internethandel angeboten werden. Auch soll es Vorgaben geben, um für eine angemessene Kundenbetreuung zu sorgen.
Werbung für Lebensmittel: Irreführende Gesundheitsslogans werden verboten
Nahrungsmittelhersteller werden ab 2013 in der EU deutlich weniger mit gesundheitsbezogenen Slogans wie „stärkt die Abwehrkräfte“ oder „senkt den Bluthochdruck“ für ihre Produkte werben können. Die meisten dieser Aussagen werden verboten. Das von EU-Gesundheitskommissar John Dalli vorgelegte sogenannte Health-Claims-Register mit erlaubten Werbesprüchen umfasst gerade einmal 222 solcher Slogans. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hatte über 2.700 Aussagen untersucht und war zu dem Schluss gekommen, dass sich die meisten Slogans wissenschaftlich nicht untermauern lassen. Das neue Register ist von Experten der EU-Mitgliedstaaten bereits gebilligt worden. Jetzt müssen Ministerrat und Europäisches Parlament noch zustimmen. Ein weiteres EU-Register ist für Werbeaussagen geplant, die sich auf die angebliche Wirkung pflanzlicher Produkte in Lebensmitteln beziehen.
Patientenrechte: Kommission will klarere Informationen über Arzneimittel

Bessere Informationen für Patienten: Medikamenten-Informationen müssen objektiv, zutreffend und werbungsfrei sein. Die Europäische Kommission hat überarbeitete Vorschläge verabschiedet, wie die Pharmaindustrie die Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel informieren darf. Weiterhin gelten soll demnach ein allgemeines Werbeverbot für diese Medikamente. Gleichzeitig wird die Industrie verpflichtet, mit Etiketten und Packungsbeilagen sowie auf amtlich registrierten Websites sachliche und klar verständliche Informationen über ihre Arzneimittel bereitzustellen.
Nur bestimmte und qualitativ hochwertige Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zulässig sein, beispielsweise Informationen auf dem Etikett und der Packungsbeilage, Informationen über Preise und klinische Versuche sowie Gebrauchsanweisungen. Eine Veröffentlichung in allgemeinen Printmedien oder eine Verbreitung über Fernsehen und Radio wird nicht erlaubt. Die Vorgaben beziehen sich dabei nur auf die Rechte und Pflichten der Industrie. Dritte, wie die Presse oder Patientenverbände, sollten ihre Meinung über verschreibungspflichtige Arzneimittel weiter frei äußern dürfen, sofern sie unabhängig von der Industrie handeln. Die Vorschläge werden nun von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verhandelt.
Mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern
Geschützt per Mausklick: Verbraucher sollen künftig einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen können. Dafür hat die Europäische Kommission einheitliche Regeln vorgeschlagen: das Gemeinsame Europäische Kaufrecht. Kunden und Unternehmen sollen die Wahl haben, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für diese Regeln zu entscheiden, um unkompliziert und rechtssicher Produkte im EU-Binnenmarkt handeln zu können.
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt. Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Noch immer Mängel bei Online-Einkäufen
Die EU-Kommission will das grenzüberschreitende Einkaufen im Internet erleichtern und dafür bis Ende des Jahres einen Aktionsplan vorlegen. "Für die Verbraucher ist es wichtig, dass bei Onlinebestellungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Lieferung der bestellten Ware sicher ist", erklärte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar John Dalli in Brüssel bei der Vorstellung der Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung zu Online-Einkäufen.
Zwar wurden demnach 94 Prozent aller Bestellungen effektiv geliefert, und die bestellte Ware wies nur zu einem Prozent Mängel auf. Jedoch erwiesen sich 60 Prozent der über 300 untersuchten Websites in der Praxis als ungeeignet für den grenzüberschreitenden Einkauf, zum Beispiel wegen fehlender Liefermöglichkeiten ins Ausland. Auch gab es insbesondere bei der Rückerstattung von Versandkosten Probleme.
Der vorgestellte Bericht "State of the e-Union" enthält die Ergebnisse von 305 Einkäufen in 28 Ländern. Einkäufer waren getarnte Ermittler aus 17 Europäischen Verbraucherzentren. Nach Erhalt der Waren schickten sie diese im Rahmen der Bestimmungen über das Rückgaberecht an die Händler zurück. Nach geltendem EU-Recht haben Internet-Käufer das Recht, bestellte Waren ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzusenden. Solche "Testkäufe" finden regelmäßig statt, um zu überprüfen, ob geltende Regeln tatsächlich eingehalten werden.
Mehr Informationen finden Sie unter
Europäische Verbraucherzentren
Bei Problemen mit Internet-Einkäufen im Ausland wenden sich immer mehr Verbraucher an die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ). Die meisten Beschwerden, die die EVZ 2008 bearbeitet haben, betrafen den Verkehrssektor (33 Prozent, davon 80 Prozent Flugverkehr), Freizeitdienstleistungen (25 Prozent) sowie Hotels und Restaurants (13 Prozent). Die Europäische Kommission unterstützt das EVZ-Netz und hat heute den Jahresbericht für 2008 veröffentlicht.
Das EVZ-Netz berät die Verbraucher über ihre Rechte beim Einkauf im Ausland. Es informiert auch über das Verbraucherrecht in der EU und in den Mitgliedstaaten. Das Europäische Verbraucherzentrum, an das sich der Verbraucher gewandt hat, arbeitet mit dem EVZ des Landes zusammen, in dem das Produkt oder die Dienstleistung erworben wurde. In den meisten Fällen kann mithilfe des EVZ-Netzes eine gütliche Einigung zwischen Verbrauchern und Händlern herbeigeführt werden. Konnten die Verbraucher keine Einigung mit dem Händler erzielen, so beraten die EVZ über außergerichtliche Verfahren. Die Verbraucher können sich persönlich oder telefonisch an das EVZ wenden oder ein elektronisches Beschwerdeformular ausfüllen, das in allen Sprachen auf den EVZ-Webseiten verfügbar ist.
http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/index_en.htm#ecc-net