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Die EU-Kommission fordert, dass Arzneimittel nach ihrer Zulassung in den EU-Staaten schneller auf den Markt kommen – zum Nutzen der Patienten und der Pharmaindustrie. Deshalb schlägt sie vor, die Verfahren zu verkürzen, mit denen in den Mitgliedstaaten der Preis von Medikamenten und der Kostenanteil, der Patienten von den Krankenkassen erstattet werden kann, festgelegt wird. Bei neuartigen Arzneimitteln sollen die Pharmafirmen in der Regel statt sechs nur noch vier Monate auf entsprechende Entscheidungen warten müssen. Bei Generika – also Nachahmungspräparaten von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist – sollen die zuständigen Stellen sogar innerhalb eines Monats entscheiden müssen.

Umstrittenes Urheberrechtsabkommen: Europäischer Gerichtshof soll ACTA prüfen

Vor dem Hintergrund massiver Proteste gegen das umstrittene ACTA-Abkommen zur Verhinderung von Markenpiraterie und zum Schutz des Urheberrechts wendet sich die EU-Kommission nun an den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH solle prüfen, ob ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) mit den Grundrechten und Freiheiten der EU vereinbar sei, sagte Handelskommissar Karel De Gucht. Gegner sehen in dem Abkommen den Versuch einer Internetzensur.

Die Kommission hatte ACTA im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten mit den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, der Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko und Marokko ausgehandelt. Da ACTA auch strafrechtliche Regelungen enthält, müssen die EU-Staaten das Abkommen selbst unterschreiben und ratifizieren, da die EU dafür keine Regelungskompetenz hat. Deutschland, die Niederlande, die Slowakei, Estland und Zypern haben ihre Unterschrift noch nicht geleistet. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Unterzeichnung inzwischen vorerst auf Eis gelegt. Sechs weitere Länder haben den Vertrag zwar unterschrieben, angesichts der zunehmenden Kritik der Öffentlichkeit aber den Ratifizierungsprozess ausgesetzt. Auch die Zustimmung des Europaparlaments ist kaum noch wahrscheinlich. 

Vor dem Hintergrund des arabischen Frühlings will die Kommission will die europäische Zuwanderungspolitik mit Drittstaaten besser verzahnen. Die mit Migration verbundenen Chancen für die EU und ihre Nachbarländer, insbesondere südlich des Mittelmeers, sollen stärker genutzt werden. Daher hat die Kommission ein weitreichendes Konzept „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ präsentiert, das die Reisefreiheit  von Personengruppen wie Kurzbesucher, Touristen, Studierende, Forscher, Geschäftsleute oder Familienmitglieder auf Besuch in den Vordergrund stellt. 

Mehr dazu finden Sie in der vollständigen Pressemeldung.

Opens external link in new windowhttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1369&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

 

Kommission schaltet Zuwanderungsportal frei

Wo beantrage ich eine deutsche Arbeitserlaubnis? Brauche ich als indischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien studieren zu können? Mein Arbeitgeber hat mich ausgebeutet – bei wem kann ich um Hilfe fragen? Auf diese Frage gibt das heute (Freitag) eröffnete EU-Zuwanderungsportal Antwort.  Es enthält praktische Informationen für Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU ziehen möchten.

Das Portal Opens external link in new windowhttp://ec.europa.eu/immigration/   steht derzeit in Englisch und Französisch zur Verfügung.

Mehr dazu finden Sie hier in der vollständigen Opens external link in new windowPressemitteilung.

Kommission stellt neue Gesundheits- und Verbraucherprogramme 2014-2020 vor

Gesunde und mündige EU-Bürger: Die EU-Kommission hat die neue Generation der Gesundheits- und Verbraucherprogramme für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgestellt.

Zu den konkreten Zielen des Gesundheitsprogramms gehören die Verbesserung der Krebsprävention und –behandlung, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung seltener Krankheiten und die Unterstützung der Folgenabschätzung im Gesundheitswesen. Das Verbraucherprogramm soll auch in Zukunft die Sicherheit der Produkte überwachen und die Verbraucherrechte stärken, beispielsweise durch die Richtlinie über Verbraucherkredite. 

Die neuen Gesundheits- und Verbraucherprogramme sind Teil des mehrjährigen Finanzrahmens der EU 2014-2020, den die Europäische Kommission im Juni angekündigt hatte. Die Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Ministerrat erörtert; sie sollen bis Ende 2013 angenommen werden, damit beide Programme 2014 anlaufen können. 

Hintergrundinformationen in einem Memo

Opens external link in new windowhttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/764&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

 

EU-Landwirtschaftspolitik ab 2014: Gerechter, grüner, effizienter

Gerechter verteilte Zahlungen für Landwirte, mehr ökologische Nachhaltigkeit, die ausschließliche Förderung von aktiven Landwirten und der Abbau bürokratischer Hürden für Kleinbauern - das sind die Kernpunkte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die die Europäische Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel vorgeschlagen hat. Ziel ist es, den europäischen Bürgern durch die GAP eine gesunde und hochwertige Ernährung zu garantieren und gleichzeitig zum Umweltschutz und der Entwicklung der ländlichen Gebiete beizutragen.

Die Kommission schlägt vor, die bisherigen Direktbeihilfen für Landwirte durch eine Basisprämie pro Betrieb zu ersetzen, die ab einer Summe von 150.000 Euro (pro Jahr) stufenweise gekürzt und bei 300.000 Euro gedeckelt wird. Ein "Ökologisierungszuschlag" in Höhe von 30 Prozent der Direktzahlungen soll für besonders umweltschonende Verfahren gezahlt werden, wie die Erhaltung der Landschaft, unterschiedliche Anbaukulturen oder der Erhaltung von Dauergrünland. Von den Agrarbeihilfen sollen zukünftig ausschließlich aktive Landwirte profitieren. Besonders fördern möchte die Kommission dabei Junglandwirte unter 40 Jahren und sie so ermutigen, im Agrarsektor tätig zu werden. Speziell für Kleinbauern schlägt die Kommission vor, den Verwaltungsaufwand zu verringern und eine Pauschalzahlung von 500 bis 1000 Euro je Betrieb einzuführen. Ein Prämie soll es auch für die Übertragung von Flächen von Kleinlandwirten, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit einstellen, an andere Betriebe geben.

 Mehr Informationen finden Sie unter

 http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

 

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