>> [Suche]

>> [Hauptnavigation]

>> [Sprachauswahl]

deutsch:  DE
englisch:  EN
polnisch:  PL

>> [Stilauswahl]

A B C Schriftgröße

>> [Kontrastauswahl]

Standardansicht für grafische Browser Layout-Version in schwarz-weiß Schriftkontrast

>> [Klickpfad - Breadcrumb - Aktuelle Position]

Sie sind hier: Bürger >  Europa >  Europa im Überblick >  Institutionen >  Kommission

>> [Inhalt der Seite]

Die Europäische Kommission

Funktion: Exekutivorgan und Initiatorin von Vorschlägen für Rechtsvorschriften
Mitglieder: je ein Mitglied aus einem EU-Staat
Vorsitz: durch Ernennung; z.Z. José Manuel Barroso
Amtsperiode: 5 Jahre
Sitzungen: ständig in Brüssel 

Die Europäische Kommission wird auch Regierung der EU genannt. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Ihr gehören Vertreter aller Mitgliedsstaaten an. Die größeren Länder haben zwei, die kleineren einen Vertreter. Die Regierungsmitglieder dürfen ausschließlich europäischen Interessen dienen und nicht auf den Vorteil ihres eigenen Landes bedacht sein. Den Europakommissaren stehen Beamte zur Verfügung, die in Generaldirektionen beschäftigt sind. Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU. Sie hat das alleinige Initiativrecht für die Rechtsakte und besitzt als „Hüterin der Verträge“ weit reichende Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Darüber hinaus überwacht sie den EU-Haushalt.

Wann und wo finden die Sitzungen der Kommission statt?

In der Geschäftsordnung der Kommission ist vorgesehen, dass mindestens eine wöchentliche Sitzung stattfindet. In der Praxis finden diese Sitzungen mittwochs in Brüssel statt; nur in den Wochen, in denen das Parlament tagt, werden sie gewöhnlich nach Straßburg verlegt. Die Tagesordnung der Sitzungen richtet sich nach dem Arbeitsprogramm. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und die Beratungen sind vertraulich. Die Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle sind allerdings auf der Website des Generalsekretariats verfügbar.

Zusätzlich zu diesen regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen kann die Kommission auch beschließen, Sondersitzungen einzuberufen (beispielsweise eine zusätzliche Sondersitzung zur Beratung über ein spezielles Thema oder eine Sitzung unmittelbar vor oder parallel zu einer wichtigen Ratstagung). Sondersitzungen zu dringenden Angelegenheiten können auch vom Präsidenten der Kommission auf eigene Initiative oder auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder einberufen werden.

Wie fasst die Kommission ihre Beschlüsse?

Die Beschlüsse werden gemeinsam auf der Grundlage von Vorschlägen eines Mitglieds oder mehrerer Mitglieder der Kommission gefasst. Die Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit. Besteht Stimmengleichheit, entscheidet der Präsident.

Wie ist die Kommission aufgebaut?

Die Europäische Kommission besteht aus 26 Generaldirektionen (GD) und 9 Diensten, die jeweils in Direktionen und Referate unterteilt sind. Um sicherzustellen, dass die Kommissionsmaßnahmen kollegial getroffen werden und wirkungsvoll sind, müssen die Generaldirektionen eng zusammenarbeiten und die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kollegiums koordinieren.