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Der Europäische Rechnungshof
Funktion: Kontrolle der ordungsmäßigen Verwendung der Mittel der EU
Mitglieder: ein Mitglied aus jedem EU-Staat
Vorsitz: Präsident Hubert Weber
Amtsperiode: 6 Jahre, Präsident auf 3 Jahre
Sitzungen: ständig in Luxemburg
Der Europäische Rechnungshof wurde 1975 eingerichtet. Sein Sitz ist Luxemburg. Er überprüft, ob die vom Steuerzahler aufgebrachten Mittel der EU ordnungsgemäß vereinnahmt und rechtmäßig, wirtschaftlich sinnvoll und zweckgebunden ausgegeben werden. Er soll gewährleisten, dass das Geld des Steuerzahlers sinnvoll ausgegeben wird, und er hat das Recht, alle Personen oder Organisationen, die EU-Mittel verwalten, zu überprüfen.
Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied je EU-Staat. Die Mitglieder werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für drei Jahre. Die Amtszeit kann verlängert werden. Im Januar 2005 wurde der Österreicher Hubert Weber zum Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes gewählt.
Aufgaben des Rechnungshofes
Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der EU - also die Recht- und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen und Ausgaben - zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten. Seine Arbeit trägt damit dazu bei, dass die Wirksamkeit und Transparenz des Gemeinschaftssystems sichergestellt wird.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben untersucht der Rechnungshof die Bücher aller Personen oder Einrichtungen, die Einnahmen oder Ausgaben der EU verwalten. Bei Bedarf führt er Kontrollen vor Ort durch. Die Ergebnisse werden in Berichten festgehalten, um die Aufmerksamkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten auf eventuelle Probleme zu lenken.
Um diese Aufgabe wirkungsvoll erfüllen zu können, muss der Rechnungshof von allen anderen Organen völlig unabhängig sein, aber gleichzeitig in ständigem Kontakt zu ihnen stehen.
Eine andere Aufgaben besteht darin, das Europäische Parlament und den Rat durch Vorlage eines jährlichen Prüfberichts über das abgeschlossene Haushaltsjahr zu unterstützen. Das Parlament prüft den Bericht des Rechnungshofs eingehend, bevor es beschließt, die Verwendung der Haushaltsmittel durch die Kommission zu billigen. Wenn der Rechnungshof zu einem zufrieden stellenden Ergebnis gekommen ist, legt er dem Rat und dem Parlament auch eine Zuverlässigkeitserklärung vor, mit der eine allgemeine Gewähr für die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes der europäischen Steuerzahler gegeben werden soll.
Schließlich nimmt der Rechnungshof Stellung zu Vorschlägen für EU-Finanzvorschriften und EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.
Arbeitsorganisation des RH
Dem Rechnungshof gehören rund 800 Mitarbeiter an, wozu Übersetzer, Verwaltungsbeamte und Rechnungsprüfer gehören. Die Rechnungsprüfer sind in "Prüfungsgruppen" eingeteilt, die Berichtsentwürfe erstellen, auf deren Grundlage der Rechnungshof seine Entscheidungen fällt.
Die Rechnungsprüfer führen häufig Prüfbesuche bei den anderen Organen der EU, in den Mitgliedstaaten und in allen anderen Ländern durch, die von der EU Hilfe erhalten. Die Arbeit des Rechnungshofes betrifft zwar in erster Linie Mittel, für die die Kommission verantwortlich ist, aber in der Praxis werden 90 % dieser Einnahmen und Ausgaben von nationalen Behörden für die Union verwaltet.
Der Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte ergreifen. Wenn die Rechnungsprüfer Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten aufdecken, unterrichten sie OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung.