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Der Europäische Rat

Funktion: Beschlüsse des EU Rates sind die Leitlinien für den gesetzgebenden Rat der Europäischen Union
Mitglieder: Staats- und Regierungschefs
Vorsitz: Ratspräsidentschaft, je ein EU-Staat
Amtsperiode: wechselt alle 6 Monate
Sitzungen: 4 mal jährlich

Im Europäischen Rat treten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sowie der Kommissionspräsident zusammen. Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Leitlinien der Europäischen Union fest.

Von den Beschlüssen, die auf den Tagungen des Europäischen Rates gefasst werden, gehen wesentliche Anstöße für die Festlegung der allgemeinen politischen Leitlinien der EU aus.

Zur Zeit hat Slowenien den Ratsvorsitz. Die Vorsitze wechseln halbjährlich, im Juli 2007 wird diese Aufgabe das Land Portugal übernehmen.

Der Rat ist ein einheitliches Gremium; er tagt jedoch aus arbeitsorganisatorischen Gründen je nach behandeltem Sachgebiet in unterschiedlichen Formationen, in denen die für das betreffende Sachgebiet zuständigen Minister der Mitgliedstaaten und Mitglieder der Europäischen Kommission zusammenkommen. In den 90er Jahren gab es 22 Ratsformationen; ihre Zahl wurde im Juni 2000 auf 16 und im Juni 2002 auf 9 verringert. Es gibt jedoch, wie bereits erwähnt, nur einen Rat in dem Sinne, dass es sich ungeachtet der Zusammensetzung, in der der Rat einen Beschluss fasst, um einen Beschluss "des Rates" ohne Angabe der Zusammensetzung handelt. Der Sitz des Rates ist Brüssel, wo er mehrmals im Monat tagt (in den Monaten April, Juni und Oktober finden die Tagungen in Luxemburg statt).

Die Beschlüsse des Rates werden von (etwa 250) Arbeitsgruppen und Ausschüssen vorbereitet, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Diese Gremien klären die technischen Fragen und leiten das Dossier an den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) weiter, der sich aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union zusammensetzt und der auf die Kohärenz der Arbeiten achtet und Fragen technisch-politischer Art löst, bevor das Dossier dem Rat unterbreitet wird.

Der Rat beschließt mit den Stimmen der Minister der Mitgliedstaaten. Es gibt drei Abstimmungsverfahren; welches davon für ein Sachgebiet angewendet wird, ist im Vertrag festgelegt: die einfache Mehrheit (für Verfahrensbeschlüsse), die qualifizierte Mehrheit (ein System mit Stimmenwägung nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten für eine Vielzahl von Beschlüssen in den Bereichen Binnenmarkt, Wirtschaft und Handel) und die Einstimmigkeit (für die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit und Steuern).

In den allermeisten Fällen beschließt der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission und im Zusammenwirken mit dem Europäischen Parlament entweder nach einem Anhörungsverfahren (beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit und Steuern) oder im Rahmen der Mitentscheidung (beispielsweise im Bereich des Binnenmarktes).

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