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Der Europäische Gerichtshof

Funktion: fällen von Urteilen in Rechtsachen; höchste richterliche Instanz in der EU
Mitglieder: ein Richter aus jedem EU-Staat; 8 Generalanwälte
Vorsitz: je Kammer ein Vorsitzender
Amtsperiode: 6 Jahre
Sitzungen: ständig in Luxemburg

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft hat seinen Sitz in Luxemburg. Er ist für die Auslegung der europäischen Gesetzgebung zuständig. Bürger, Unternehmen und Regierungen können sich an den Gerichtshof wenden, um ein Urteil zu erwirken, das dann für ganz Europa gilt. Jeder Mitgliedsstaat hat einen Richter am Gerichtshof. Die Prozeduren dauern lange, weil der Gerichtshof permanent überlastet ist. Es werden ständig mehr Vorschriften verabschiedet, die in den nationalen Gesetzgebungen umgesetzt werden müssen. Das bedeutet, dass dem Gerichtshof immer mehr Fragen vorgelegt werden. Dadurch kann es sein, dass eine Antwort auch mal mehrere Jahre auf sich warten lässt. Allerdings kann es sich lohnen, dem Gerichtshof eine Anfrage vorzulegen und die Richter um ein Urteil zu bitten: Eine höhere Instanz gibt es nicht. Wenn ein Richter ein Urteil gefällt hat, kann niemand Berufung bei weiteren Instanzen einlegen, um Recht zu bekommen.

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