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Der Ausschuss der Regionen
Funktion: "Stimme der lokalen Verwaltung" - Beratendes Organ und Vertretung der Gebietskörperschaften
Mitglieder: 344
Vorsitz: Präsident Luc Van den Brande
Amtsperiode: 4 JAhre, Präsident auf 2 JAhre
Sitzungen: 5 Plenarsitzungen jährlich in Brüssel
Der 1994 nach Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht errichtete Ausschuss der Regionen (AdR) ergänzt die drei Gemeinschaftsorgane der Europäischen Union (Rat, Kommission, Parlament) und fungiert als Brücke zwischen den europäischen Institutionen und den Regionen, Gemeinden und Städten der Mitgliedstaaten.
Vertreten sind dort Regionen (in Deutschland sind das die Bundesländer), die Städte und die dazwischen angesiedelten Gebietskörperschaften. Der AdR berät die EU-Organe bei ihren Entscheidungen und soll insbesondere den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten stärken - eines der Hauptziele der EU. Mit der Errichtung des AdR setzte die EU ihre in der Präambel zum Unionsvertrag formulierte Absicht um, "den Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas, in der die Entscheidungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst bürgernah getroffen werden, weiterzuführen". Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Entscheidungen stets auf der niedrigstmöglichen Verwaltungsebene, d.h. in größtmöglicher Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern zu treffen sind. Die 344 Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern werden vom Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss auf vier Jahre ernannt. Eine Wiederernennung ist zulässig. Der AdR hat nur eine beratende Funktion, trifft also keine verbindlichen Entscheidungen. Er muss aber bei Fragen angehört werden, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen. Deshalb ist der AdR die Stimme der Kommunen (Gemeinden und Städte) und der Regionen (zum Beispiel der deutschen Bundesländer) in der EU und nimmt zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für neue Rechtsvorschriften der EU Stellung. Jährlich finden fünf Sitzungen des Ausschusses der Regionen statt, in denen seine allgemeine Politik festgelegt wird und die Stellungnahmen verabschiedet werden.