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Mehr Rechte und Sicherheit für Reisende

Sie sind bereit für die Abreise und haben das Ticket griffbereit für den Check-in, aber der Flug ist überbucht. Oder schlimmer: Es ist mitten in der Nacht und Sie bekommen keinen Anschlussflug. Was tun? Das Europaparlament und die EU-Kommission haben die Rechte der Flugpassagiere gestärkt. Wann kann ein Passagier also Geld zurückfordern?

Papiere:

In 24 europäische Reiseländer kann man als Deutscher ohne Kontrollen reisen. Das gilt für alle EU-Staaten außer Großbritannien und Irland. Zum Schengen-Raum gehören auch Island, Norwegen und die Schweiz. Der Personalausweis gehört trotzdem ins Gepäck.

Europäische Versicherungskarte:

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand und ermöglicht eine raschere Kostenerstattung. Sie kann bei der örtlichen Krankenkasse kostenlos beantragt werden.

SMS und Telefonieren:

Seit 1. Juli 2009 gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten eine Preisobergrenze für SMS und Datentransfer. Die Nettohöchstpreise für ausgehende Anrufe im Ausland werden von 0,46 auf 0,43 Euro und für empfangene Anrufe von 0,22 auf 0,19 Euro gesenkt. Eine aus dem Ausland versandte SMS darf maximal 0,11 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kosten.

Bargeld:

In der Euro-Zone ist das Geld-Abheben und Bezahlen mit EC-Karte nicht teurer als in Deutschland. Außerhalb der Euro- Zone fallen beim Abheben am Automaten einer anderen Bank in der Regel Gebühren von 3,50 bis 7,50 Euro an. Manche Banken kooperieren mit Auslandsbanken und bieten kostenlose Auslandsabhebungen an.

Haustiere:

Wer seinen Hund, seine Katze oder seinen Hamster mit in den Urlaub nehmen will, braucht nicht nur eine Tollwut-Impfung und in einigen Ländern eine Behandlung gegen Zecken und Bandwurm. Das Tier muss auch einen implantierten Chip haben - bis 2011 genügt in den meisten Ländern allerdings auch eine Tätowierung. 

Notruf:

In allen EU-Ländern gilt der internationale Notruf 112. Er gilt auch in vielen weiteren Urlaubsländern wie der Türkei, Kroatien und Island.

Aktionsplan "Urbane Mobilität"

Die Umwelt in Europas Städten soll gesünder, der öffentliche Nahverkehr besser auf die Bürger abgestimmt und die Verkehrsbelastung geringer werden. Das ist der Kern eines in dieser Woche von der EU-Kommission vorgestellten Aktionsplans zur urbanen Mobilität.

Der Plan enthält 20 konkrete Maßnahmen, die den lokalen, regionalen und nationalen Behörden bei der Verwirklichung ihrer Ziele für eine nachhaltige Mobilität in den Städten helfen werden. Er entstand aus den vielen Vorschlägen, die EU-weit zu dem am 25. September 2007 vorgelegten Grünbuch gemacht wurden.

Warum die EU-Kommission tätig wird

Sicherlich, die lokalen Behörden können selbst am besten an die Gegebenheiten angepasste Strategien für ihre Städte festlegen und umsetzen. Doch dabei stoßen sie immer wieder auf dieselben Probleme. Die EU kann sie unterstützen und Anreize für eine neue Kultur der urbanen Mobilität in Europa geben, ohne Standard- oder Topdown- Lösungen vorzugeben. Dieses Konzept wurde im Zuge der Konsultation im Anschluss an das Grünbuch von den Beteiligten befürwortet. Lokale, regionale und nationale Maßnahmen lassen sich durch ein gemeinsames Handeln auf EU-Ebene und die Mobilisierung von EU-Ressourcen erheblich erleichtern. Und nicht zuletzt können mit der gemeinschaftsweiten Verbreitung und Übernahme neuer, innovativer Ansätze Behörden mehr bewirken, und das besser und zu geringeren Kosten. Die geplanten Aktionen sollen im Verlauf der nächsten vier Jahre eingeleitet werden. Im Jahr 2012 wird die Kommission die Fortschritte überprüfen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen untersuchen.

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