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Lissabonvertrag
Der Lissabonvertrag soll die EU modernisieren und an die Erfordernisse der Erweiterung anpassen. Der Vertrag soll mehr Demokratie und Effizienz für Europa bringen. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung der Bürgerrechte durch die Einbeziehung der EU-Grundrechtecharta sowie die Einführung eines europäischen Volksbegehrens. Das Europäische Parlament bekommt zusätzliche politische Macht und die nationalen Parlamente werden aktiver in die Gesetzgebung der EU einbezogen. Der neue Vertrag weitet die Zahl jener Bereiche aus, in denen Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Der Vertrag regelt klarer die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedsländern. Auch die Institutionen der EU werden handlungsfähiger, ihre Zusammensetzungen neu geregelt, die Beschlussfassungen im Rat vereinfacht. Der Reformvertrag regelt erstmals auch das Recht der Mitgliedsstaaten auf freiwilligen Austritt.
Binnenmarkt
Der 1. Januar 1993 markiert die Vollendung des Binnenmarktes. Umfassende Anpassungen der nationalen Gesetze an EU-Richtlinien verbesserten die Bedingungen für den freien Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie für die Mobilität der Arbeitnehmer. Die Grundidee besteht in der europaweiten Angleichung von Mindeststandards zum Beispiel in Hinblick auf technische Normen, Konsumentenschutz und Anforderungen an berufliche Qualifikationen. Außerdem einigten sich die Mitgliedsstaaten auf eine weitgehende gegenseitige Anerkennung nationaler Rechtsvorschriften. Die Grundfreiheiten des Binnenmarktes werden flankiert durch weitere wichtige Bestimmungen, die den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher sichern, wie z.B. die Wettbewerbskontrolle und das Subventionsverbot.
Währungsunion
Die gemeinsame europäische Währung, der Euro, wurde 1999 als Buchgeld und am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Der Euro beseitigte Hindernisse durch verschiedene nationale Währungen, die zuvor das Wirtschaften im Binnenmarkt erschwert hatten. Mit dem Euro wurde in den Ländern der Euro-Zone ebenfalls eine Preistransparenz eingeführt. Über den Euro wacht die Europäische Zentralbank. Sie hat die Aufgabe Preisstabilität innerhalb der Euro-Zone zu gewährleisten. Außerdem wurde ein Stabilitäts- und Wachstumspakt zwischen den Euroländern abgeschlossen, der durch Frühwarnungen und Strafandrohungen eine zu hohe Verschuldung der Mitgliedsländer verhindern soll.
Ein Land kann erst dann Mitglied der Währungsunion werden, wenn es die Konvergenz-kriterien erfüllt hat. Die fünf Konvergenzkriterien sind Preisstabilität, Zinssätze, Haushaltsdefizite, Schulden, Wechselkursstabilität.
16 Eurostaaten 2009
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande,Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
Haushalt der EU
Nachhaltige Entwicklung und Innovation stehen im Mittelpunkt der EU-Ausgabenpolitik.
Woher kommt das Geld?
Der EU Haushalt wird im Wesentlichen aus drei "Eigenquellen" gespeist. Ein Großteil der Mittel - fast drei Viertel - orientiert sich am Wohlstand der Mitgliedstaaten, der anhand des Bruttoinlandsprodukts gemessen wird. Die übrigen Mittel stammen aus Zöllen und Agrarabschöpfungen (eine Art Einfuhrzoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse) und einem festen Anteil der von den Mitgliedstaaten eingenommen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Regional- und Strukturpolitik
Hier geht es vor allem um den Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in der Union. Diese Unterschiede haben nach der Erweiterung 2004 noch erheblich zugenommen. Insgesamt ist heute rund ein Drittel des EU-Haushaltes für strukturpolitische Maßnahmen vorgesehen.
Mit den Finanzmitteln sollen regionale Wachstumsprogramme gefördert und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden. 82 % des Gesamtbetrags werden auf das Konvergenzziel konzentriert, im Rahmen dessen die ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen in den Genuss der Förderung kommen. In den übrigen Regionen werden etwa 16 % der Mittel aus den Strukturfonds dazu verwendet, Innovation, nachhaltige Entwicklung, eine bessere Zugänglichkeit und Ausbildungsprojekte im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" zu fördern. Weitere 2,5 % werden für die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" bereitgestellt.
Umweltpolitik
Seit 1987 verfügt die EU über eigene Zuständigkeiten in der Umweltpolitik. Diese sind den folgenden Zielen zugeordnet:
- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen
- Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme
Die EU-Umweltpolitik beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung sowie dem Verursacherprinzip. Im Zusammenhang mit globalen Umweltfragen verhandelt die EU für ihre Mitgliedstaaten bei Weltklimakonferenzen.