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Bauaufsicht/Bauordnung (SG)

Bauordnungsrechtliche Prüfung und Bauüberwachung aller genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen innerhalb des Stadtgebietes Görlitz mit seinen Ortsteilen Bauberatung Schwerpunkt Bauordnungsrecht Baukontrollen, Abwehr von Gefahren aufgrund baulicher Anlagen.

Wie realisiere ich ein Bauvorhaben?

  1. Durch eine Bauvoranfrage können Unklarheiten beseitigt und erste baurechtliche verbindliche Klärungen erfolgen.
  2. Die Stadt Görlitz ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig (§57 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO)  
  3. Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung ( § 59 Abs.1 SächsBO).
  4. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
Kontakt
Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Leiter/Leiterin
Gerd Tack

Telefon
+49 3581 67-2060

Telefax
+49 3581 67-2090

E-Mail
bauaufsicht@goerlitz.de

Öffnungszeiten
  • Di.: 09:00-12:00 Uhr
    13:00-18:00 Uhr
  • Do.: 09:00-12:00 Uhr
    13:00-16:00 Uhr
  • Fr.: 09:00-12:00 Uhr
Erreichbarkeit
öffentlicher Parkplatz Behindertenparkplatz Aufzug Behindertentoilette Behindertengerecht 
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