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Hintergrundinformationen

Bitte beachten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung zur Freilassung der benötigten Flächen auf der Fahrbahn zur Grundreinigung für die Kehrmaschine. Am jeweiligen Kehrtag gilt auf den genannten Straßen in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr Halteverbot. Entsprechende Hinweisschilder werden rechtzeitig vor dem Kehrtermin aufgestellt.
Achtung! Änderungen sind kurzfristig möglich. Bitte beachten Sie die Beschilderung auf den Straßen. Im Anschluss an die Straßenreinigung erfolgt noch die Reinigung der Straßeneinläufe. Diese dürfen nicht zugestellt werden.

Wöchentliche Reinigung in den Reinigungsklassen 1 und 5 

Montag               
Berliner Straße, Marienplatz, Steinstraße, Postplatz, Struvestraße
 
Mittwoch             
Berliner Straße, Marienplatz, Salomonstraße (verkehrsberuhigter Bereich), Schulstraße (Fußgängerbereich), An der Frauenkirche
 
Donnerstag         
Untermarkt, Bei der Peterskirche, Brüderstraße (einschl. Fläche um Brunnen Obermarkt)
 
Freitag  
              
Berliner Straße, Marienplatz, Peterstraße, Neißstraße, Bahnhofsvorplatz (Fußgängerbereich), Annengasse