Bitte beachten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung zur Freilassung der benötigten Flächen auf der Fahrbahn zur Grundreinigung für die Kehrmaschine. Am jeweiligen Kehrtag gilt auf den genannten Straßen in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr Halteverbot. Entsprechende Hinweisschilder werden rechtzeitig vor dem Kehrtermin aufgestellt.
Achtung! Änderungen sind kurzfristig möglich. Bitte beachten Sie die Beschilderung auf den Straßen. Im Anschluss an die Straßenreinigung erfolgt noch die Reinigung der Straßeneinläufe. Diese dürfen nicht zugestellt werden.
Wöchentliche Reinigung in den Reinigungsklassen 1 und 5
Montag
Berliner Straße, Marienplatz, Steinstraße, Postplatz, Struvestraße
Mittwoch
Berliner Straße, Marienplatz, Salomonstraße (verkehrsberuhigter Bereich), Schulstraße (Fußgängerbereich), An der Frauenkirche
Donnerstag
Untermarkt, Bei der Peterskirche, Brüderstraße (einschl. Fläche um Brunnen Obermarkt)
Freitag
Berliner Straße, Marienplatz, Peterstraße, Neißstraße, Bahnhofsvorplatz (Fußgängerbereich), Annengasse