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Bundesprogramm Stärken vor Ort

Aufruf zur Einreichung der Konzeptideen
für das Programm STÄRKEN vor Ort (SvO)
für das Förderjahr 2011

STÄRKEN vor Ort ist ein Programm des Bundesfamilienministeriums und wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Der Europäische Sozialfonds fördert die Entwicklung von Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und durch Investitionen in Humanressourcen.
 
Die Stadt Görlitz hat sich im Jahr 2009 erstmalig an der Ausschreibung des Programms STÄRKEN vor Ort erfolgreich beteiligt. Für das Fördergebiet, das den Bereich Görlitz-Innenstadt und Görlitz-Königshufen umfasst, erhält die Stadt im Zeitraum 2009 bis 2011 insgesamt 300.000 EUR. Mit diesen Mitteln werden insbesondere sogenannte Mikroprojekte gefördert.
 
Durch einen Begleitausschuss, der aus Vertreterinnen und Vertretern von im Fördergebiet ansässigen Trägern und Einrichtungen, zuständigen Ämtern und Behörden besteht, wurden 12 Projekte für das Förderjahr 2010 bewilligt.
 
Auch im nächsten Förderzeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 sollen in der Görlitzer Innenstadt sowie in Görlitz-Königshufen Mikroprojekte mit einer Förderhöhe von jeweils bis zu 10.000 EUR umgesetzt werden. Ziel aller Projekte ist die Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen oder von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.
 
Wir fordern alle Interessentinnen und Interessenten auf, Ihre Konzeptideen bis zum

14. Januar 2011 (Stichtag)

bei der Lokalen Koordinierungsstelle der Stadtverwaltung Görlitz einzureichen. Sobald der Fortschreibungsantrag der Stadt Görlitz für das Jahr 2011 von der ESF-Regiestelle genehmigt wird, erfolgt die Prüfung und Bearbeitung der eingereichten Unterlagen.
 
Der Begleitausschuss wird über diese Konzepte in der 3. KW 2011 beraten und ausgewählte Träger auffordern, konkrete Fördermittelanträge bis 05.Februar 2011 an die Lokale Koordinierungsstelle einzureichen. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt dann kurzfristig. Es wird erwartet, dass die Mikroprojekte im Jahr 2011 im Zeitraum 01.März bis 31. Dezember 2011 durchgeführt werden.
 
Fragen zu Eckdaten der Antragstellung, inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, Förderbedingungen, Erwartungen an einzureichende Konzepte und zu organisatorischen Abläufen werden durch die Lokale Koordinierungsstelle der Stadtverwaltung Görlitz beantwortet.
 
Die finanziellen Mittel des ESF sind entsprechend dem Programm STÄRKEN vor Ort zu verwenden (www.esf-regiestelle.eu):
 
Die Mikroprojekte sollen im Gebiet Innenstadt/Königshufen wirksam werden. Sie verfolgen die Zielstellungen:

  • Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
    • Verbesserung schulabschluss- bzw. berufsorientierter Hilfestrukturen (individuelles Profiling/Coaching zur Steigerung schulischer Leistungen, zum Entwickeln von Interessen und Fähigkeiten sowie sozialer Kompetenzen/Schlüsselqualifikationen)
    • Verbesserung der sprachlichen und sozialen Integration, insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, um langfristig Probleme besonders im Bereich Schule und Familie zu verringern.
  • Unterstützung der beruflichen Integration von Mädchen und jungen Frauen vorrangig im Förderschulbereich
    • Unterstützung von Schülerinnen des Förderschulzentrums und ehemaliger Schülerinnen zur Stärkung der individuellen Persönlichkeit und zum Finden realistischer und relevanter Lebens- und Berufsperspektiven
    • Förderung von sozial benachteiligten Frauen/alleinerziehenden Müttern bzgl. Wiedereinstieg in Beschäftigung sowie Integration in das Gemeinwesen
  • Verbesserung des sozialen - und Lernklimas
    • Entwicklung von bi- bis multilateralen Kooperationen "Eltern-Schule-Verwaltung-Wirtschaft" mit Verortung im   quartiersbezogenen Gemeinwesen
    • Verbesserung des "Miteinanders" in Quartier und Schulen,einhergehend mit der Verbesserung des Wohn- und   Lebensumfeldes in sog. sozialen Brennpunkten und derEntwicklung sinnstiftender Beschäftigungsangebote vor allem für Jugendliche (Mädchen/Jungen)

Rahmenbedingungen der Förderung (Eckpunkte)

Förderbedingungen

  1. Die Förderung beträgt bis zu 10 000 EUR pro Mikroprojekt.
  2. Es ist kein Eigenanteil des Trägers erforderlich.
  3. Es gilt das Erstattungsprinzip (Erstattung ausschließlich bereits getätigter kassenwirksamer Ausgaben).
  4. Die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Mikroprojektes erfolgt durch den Mikroprojektträger.
  5. das Projekt darf nicht durch weitere EU-Mittel (im weitesten Sinn) kofinanziert werden,
  6. die Mittel dürfen nicht als Eigenmittel verwendet und/oder für ein größeres Projekt eingesetzt werden,
  7. mit der Maßnahme darf vor Bewilligung noch nicht begonnen werden.

Die Bewilligungsempfänger verpflichten sich

  1. die Bedingungen und Grundsätze der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und des Programms "Stärken vor Ort" umzusetzen â€Â¨(www.staerken-vor-ort.de),
  2. alle formalen Vorgaben der Berichterstattung und Statistikführung einzuhalten,
  3. die Grundsätze der Europäischen Beschäftigungsstrategie, des Gender Mainstreaming -Prozesses und die Richtlinien des Programms STÄRKEN vor Ort seinen Handlungen zugrunde zu legen,
  4. die Berichterstattung gegenüber der Lokalen Koordinierungsstelle konsequent umzusetzen,
  5. jede Öffentlichkeitsarbeit zum Mikroprojekt mit der Lokalen Koordinierungsstelle vorher abzustimmen.

Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich des Weiteren  

  • zur Bereitstellung von Informationen und Berichten für  zentrale Präsentationen,
  • zur Teilnahme an Treffen, Tagungen und Konferenzen,
  • zur Beteiligung an Erhebungen und Evaluationen im Rahmen der wissenschaftlichen Programmbegleitung,
  • zur abschließenden qualitativen und quantitativen Zusammenfassung der Ergebnisse,
  • zum geeigneten Hinweis auf die Förderung durch den ESF und das BMFSFJ.

Kontakt:
Stadtverwaltung Görlitz
Bereich Soziale Angelegenheiten
â€Â¨Herr Kubasch
Untermarkt 6-8
â€Â¨02826 Görlitzâ€Â¨
â€Â¨Tel.:   03581 67 1221
â€Â¨Fax:   03581 67 2162
â€Â¨Email:  s.kubasch@goerlitz.de

      - Förderzeitraum 2009

        - Förderzeitraum 2011

 

Kontakt:

Stadtverwaltung Görlitz
Lokale Koordinierungsstelle
Bereich Soziales
Untermarkt 6-8

Herr Kubasch
Tel. 03581 67-1221
Email: schulverwaltungsamt@goerlitz.de

gefördert von:

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