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Rückbau von Wohngebäuden

Voraussetzungen, Prioritäten für betreffendes Gebäude:

  • Befindet sich in einem Stadtumbaugebiet
  • muss überwiegend Wohnzwecken dienen und bewohnbar sein
  • Vorrangig flächenhafter Rückbau an Schwerpunktstandorten
  • Im Ausnahmefall vor 1914 errichtete Gebäude (Hinterhäuser) mit Vorlage der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
  • Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein

Förderung: 50 - 60 €/qm Wohnfläche als pauschaler Zuschuss

Aufwertungsmaßnahmen

Voraussetzungen, Prioritäten:

  • Gebäude befindet sich in einem Stadtumbau-Aufwertungsgebiet
  • Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
  • Förderschwerpunkt: Wohnumfeldmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität in den Innenstadtquartieren
  • Rückbau von Nichtwohngebäuden  
  • Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in Verbindung mit Quartiersumgestaltungen

Förderung: Zuschuss individuell nach der Verwaltungsvorschrift

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