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Mit dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi sollen in Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für eine Dauer von maximal drei Jahren, längstens bis zum 31.12.2012, geschaffen werden.
Damit sollen insbesondere die Menschen unterstützt werden, die auf Grund der Schwäche der regionalen Wirtschaft momentan keine Arbeit finden. Zudem sollen durch die Schaffung von zusätzlichen Stellen auf der kommunalen Ebene die regionalen Strukturen und der soziale Bestand vor Ort gestärkt werden. Somit profitiert auch die Allgemeinheit von den geschaffenen Stellen.
Gefördert werden Arbeitsplätze, bei denen die Tätigkeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen (Arbeiten im Sinne der Vorschriften der §§ 261 oder 270a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch).
Die Förderung je Arbeitnehmer kann maximal monatlich aus folgenden Mitteln erfolgen:
| Bundesprogramm | 500 € |
| Europäischer Sozialfonds | + 200 € +100 € bei AN über 50 Jahre |
| Freistaat Sachsen | + 270 € oder 220 € |
| Landkreis Görlitz | + 70 € oder 35 € |
| Stadt Görlitz | + 30 € |
Abhängig von der Förderhöhe liegt der Eigenmittelanteil der Vereine, Verbände bzw. freien Träger monatlich zwischen 80 und 165 € pro geförderten Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin.
Die geförderten Stellen in den Vereinen, Verbänden und bei den freien Trägern können nur mit Personen besetzt werden, die folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:
- mindestens seit 24 Monaten arbeitslos,
- seit mindestens 12 Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und
- ortsansässig in Görlitz sind.
Zur Antragstellung sind im Internet unter
www.kommunal-kombi.bund.de umfangreiche Informationen zu finden. Die Anträge sind von den Vereinen, Verbänden und freien Trägern zu stellen. Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung Görlitz ist Jacquelline Serbe (Telefonnummer +49 3581 67-1514).
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