Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
erforderliche Dokumente:
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.
Merkblatt zur Außenbestuhlung/Freisitze
ACHTUNG! Mit Beginn des Jahres 2024 werden wieder Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung/Freisitze erhoben.
Formularservice: