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Kindertagesplatz in einer kommunalen Einrichtung beantragen

Kindertagesplatz in einer kommunalen Einrichtung beantragen

Bitte beachten
  • Eltern, die nicht in der Stadt Görlitz wohnen, benötigen eine gesonderte Erlaubnis zur Inanspruchnahme eines Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplatzes durch das SG Kindertagesstätten.
  • Vorraussetzung ist, dass in der Stadt Görlitz entsprechend freie Plätze zur Verfügung stehen.
  • Der Antrag muss an das SG Kindertagesstätten gestellt werden.
  • Im Vorfeld zu diesem Antrag muss die eigene Wohnortgemeinde zum Betreuungsbedarf des Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde in Kenntnis gesetzt werden. Auskünfte erteilt Herr Stephan (Telefon +49 3581 67-2446 oder FAX +49 3581 67-2444).

Antrag auf die Erteilung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung

Anlage 1Bescheinigung über die Schuldenfreiheit

 

 

Zuständigkeit:

Kindertageseinrichtungen

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