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Verleih von Fundusgegenständen bzw. Leistungen der Stadt Görlitz (Kulturverwaltung)

Verleih von Fundusgegenständen bzw. Leistungen der Stadt Görlitz (Kulturverwaltung)

Information zum Verleih von Fundusgegenständen bzw. Leistungen der Stadt Görlitz (Kulturverwaltung) - An alle kulturellen Vereine der Stadt Görlitz!
Die Stadtverwaltung Görlitz - Kulturverwaltung konkretisiert den Verleih von Fundusgegenständen sowie das Bereitstellen von Leistungen.

An folgende Bedingungen ist ein Verleih von Fundusgegenständen bzw. Leistungen gebunden:

  • Anfragen sind bis spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn in der Kulturverwaltung, Untermarkt 20, 02826 Görlitz schriftlich einzureichen (E-Mail, Fax, Post). Inhalt:
    * Vereinsname
    * Veranstaltungsname
    * Datum und Ort der Veranstaltung
    * Welche und wie viel Fundusgegenstände werden benötigt
    *Ansprechpartner
  • Anfragen sind generell an die Kulturverwaltung zu richten.
  • Die Vergabe ist abhängig von den personellen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Fundusgegenständen des städtischen Betriebshofes sowie den finanziellen Mitteln der Kulturverwaltung.
  • Der Verleih der Fundusgegenstände wird durch einen Vertrag festgeschrieben.
  • Etwaige Veränderungen bzw. Nachträge in Bezug auf die Anfrage sind umgehend der Kulturverwaltung zu melden.
  • Der Verleih der Fundusgegenstände ist mit einer Kaution verbunden.
  • Die Sicherheit der Fundusgegenstände ist stets zu gewährleisten.
  • Das Festgebiet bzw. der Veranstaltungsort ist durch den Veranstalter zu reinigen, der Betriebshof übernimmt diese Aufgabe nicht.
  • Im Falle einer unentgeltlichen Nutzung der Fundusgegenstände (Förderung durch die Kulturverwaltung) ist der Verein verpflichtet, auf Druckerzeugnissen jeglicher Art (Publikationen, Plakaten o. ä.) den Vermerk "Gefördert durch die Stadt Görlitz" anzubringen.

Folgende Fundusgegenstände und Leistungen stehen zur Verfügung:

  • Bühne, einschließlich Transport, Auf- und Abbau:
    6m x 8m überdacht
  • Einzelne Podeste:
    2m x 1m
  • Hütten (event. mit Beleuchtung), einschließlich Auf- und Abbau , Hin- und Rücktransport:
    2,5m x 2m Grundfläche
    2,5m x 3m Dachfläche
  • Marktstände, einschließlich Auf- und Abbau , Hin- und Rücktransport:
    1m x 2m Tischfläche
    2m x 2m Dachfläche
  • Bauzäune :
    2m x 3,5m (1 Feld)
  • Lichterketten, Kabel, Elektroverteiler  
  • Bierzeltgarnituren  

Die Kulturverwaltung steht Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Zuständigkeit:

Kulturverwaltung

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