Beschreibung: Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungssatzung). Die Veranstaltungswerbung unterteilt sich zum einen in das gewerbliche bzw. nicht gewerbliche (Verbände vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine, Kirchen etc.) aufstellen von Info-, Promotionständen, das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus, sowie die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen und die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen, soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnliche sperrigen Anlagen durchgeführt wird. Rechtsgrundlage Verfahren:
Rechtsgrundlage Kosten:
Frist:
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Kostenbeschreibung:
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