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Sondernutzungserlaubnis für Plakatierung beantragen

Sondernutzungserlaubnis für Plakatierung beantragen

Gemäß Sächsischem Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz gelten Plakatierungen an Lichtmasten im öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzungen und sind schriftlich zu beantragen.

Plakate dienen als Werbemittel für Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Aktionen. Sie dürfen in der Regel nicht als Wegweiser oder Firmenschild fungieren.

zur Sondernutzungssatzung

Innerhalb des schützenswerten historischen Stadtkerns dürfen Plakate nicht angebracht werden.

 Infoblatt Plakatierung

 Karte des schützenswerten historischen Stadtkerns

 

 Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)

Ansprechpartner:      

  • Katarzyna Przybysz (Zimmer 251), Tel.: +49 3581 67-2132
  • Michaela Schuch (Zimmer 255), Tel. +49 3581 67-2131
  • E-Mail:   plakatierung@goerlitz.de

Datenschutzerklärung

 zum Antragsformular

 

Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)

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