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Ausnahmegenehmigung für Handwerker/ Soziale Dienste / Ärzte im dringenden Hausbesuchsdienst

Ausnahmegenehmigung für Handwerker/ Soziale Dienste / Ärzte im dringenden Hausbesuchsdienst

Service-Parkkarten dienen Handwerkern und Sozialen Diensten zur Parkerleichterung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Görlitzer Innenstadt. Sie gelten als Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO und sind schriftlich zu beantragen. Auch Ärzte können für den dringenden Hausbesuchsdienst eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
 
Merkblatt

Informationen zu den Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und Soziale Dienste in der Stadt Görlitz
 

Sprechzeiten:

Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)
 
 
Ansprechpartner/in: Zimmer 255
 

Datenschutzerklärung 

Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)

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