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Winterdienst

Winterdienst

Der Winterdienst auf Fahrbahnen in der Stadt Görlitz wird von der Stadtverwaltung Görlitz, Bau- und Liegenschafsamt organisiert. Dies betrifft nicht die Fahrbahnen der Bundesstraßen sowie die Fahrbahnen der Staats- und Kreisstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage. Hierfür sind die Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz zuständig.

siehe auch Merkblatt Hinweise Winterdienst Fahrbahnen

Der Winterdienst auf Gehwegen unterliegt der Anliegerpflicht - siehe Merkblatt Hinweise Winterdienst Anlieger sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz.

Zuständigkeit:

Bau- und Liegenschaftsamt

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